Südafrikas Weinwirtschaft und das südafrikanische Ministerium für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft haben die Zertifizierung und die Überwachung der für den Export bestimmten Weine verstärkt. Für alle für den Export bestimmten Weine in irgendein Bestimmungsland der Welt, müssen ein Exportzertifikat sowie ein VI1-Dokument des National Department of Agriculture (Abteilung Spirituosen, Aufsicht/Direktion für Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung des Ministeriums für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft) eingeholt werden. Es werden in Südafrika dieselben Verfahren angewendet, die auch Deutschland zum Nachweis von Natamycin eingesetzt werden. Südafrikas Winzer, Weinhändler, und Behörden haben die Rückstandskontrollen für Natamycin sowie die Risikoprüfungen entlang des gesamten Erzeugungsprozesses verschärft. Mit Hochdruck sucht man nach der Ursache für die Natamycin Befunde, die bislang in drei Weinen in geringsten Mengen nachgewiesen werden konnten. Eine bewusste Verwendung von Natamycin bezweifeln die Institutionen, bestätigt durch die Winzer. Als Ursache evaluieren die Wissenschaftler, Reinigungsmittel, Barriques oder importierte Traubenmostkonzentrate, die erlaubterweise zur Süßung von Weinen eingesetzt wird.
In Südafrika gestattet das Spirituosengesetz aus dem Jahr 1989, Gesetz Nr. 60, die Verwendung von Natamycin (Synonym: Pimarizin) für den einheimischen Markt. Der südafrikanischen Weinwirtschaft ist bekannt, dass die Anwendung von Natamycin nicht erlaubt ist für Weine, die für den Export nach Europa sowie in einige andere Länder der WWTG (World Wine Trade Group / Weltweinhandelsgruppe) wie Amerika, Neuseeland, Australien, Argentinien etc. bestimmt sind.
Bei Natamycin handelt es sich um eine natürliche antimykotisch wirksame Substanz, die von dem Bakterium Streptomyces natalensis produziert wird und vor dem Wachstum von Hefen und Schimmel schützt. Natamycin ist für die Oberflächenbehandlung von Hartkäse, Schnittkäse, Biokäse und getrockneten Würsten zugelassen. Da Natamycin jedoch auch in der Humanmedizin bei der Behandlung von Pilzkrankheiten zugelassen ist, wird eine eingeschränkte Zulassung ausgesprochen, um eine mögliche Resistenzbildung zu vermeiden (vgl. Bundesinstitut für Risikoforschung).
Das mit Sicherheitsfragen bei Lebensmittelzusätzen beauftragte Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) analysiert seit 1966 die Wirkung von Natamycin auf die menschliche Gesundheit und bestätigt die Unbedenklichkeit bei der Einhaltung eines ADI – Wertes (conditional Acceptable Daily Intake (ADI)) von 0 – 0,3 mg/Körpergewicht. Das bedeutet, eine 60 kg schwere Person könnte ohne gesundheitsschädigendes Risiko täglich 18 mg aufnehmen. Selbst wenn ein Kind ca. 500 kg Gouda Käse inklusive Rinde essen würde, hätte dies keine Auswirkungen auf seine Gesundheit (vgl.www.dsm—dairy.com). Der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU (SCF) hat sich, unter dem Aspekt der restriktiven Anwendung antibiotischer Wirkstoffe, gegen eine allgemeine Verwendung in oder auf Lebensmittel ausgesprochen.
10.12. 2009 / pm
Statement WOSA Natamycin dt.
Statement WOSA Natamycin en.
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Wines of South Africa, Su Birch (CEO), su@wosa.co.za ,
National Department of Agriculture, Wendy Jonker, (Assistant Director) WendyJ@nda.agric.za
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